In vielen größeren Städten haben wir uns an Tauben gewöhnt, sie gehören zum Stadtbild dazu. Doch einige Menschen fühlen sich durch die verwilderten „Haustiere“ belästigt. Sie schätzen Taubenkot als Gefahr für die Gesundheit oder für die Gebäudesubstanz ein, oder nehmen ihn als ästhetisches Problem wahr.
Daraus folgen häufig tierschutzwidrige Maßnahmen wie Taubenfang, Tötungen (Vergiftung, Abschuss oder Beizjagd). Auch „Vergrämungen“ können gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und stellen nur in besonderen Situationen eine sinnvolle Maßnahme dar. Ein progressiver Tierschutz sieht jedoch anders aus.
Wie kann die SPD reagieren?
Austausch und Aufklärung müssen zunächst im Vordergrund stehen. Dazu empfiehlt sich, dass sich Stadt, Fraktionen und Betroffene an einen Tisch setzen, um die Beschwerden zu erörtern. Allerdings ist Taubenkot weder eine relevante Gesundheitsgefahr, noch eine Gefahr für mineralische Baustoffe. Es sollte weiter über die gesetzlich erlaubten Maßnahmen und deren Erfolgschancen informiert werden.
Schließlich sollte sich die Stadt auf den Weg machen, dass ineffektive und problematische Fütterungsverbot aufzuheben und stattdessen auf ein nachhaltiges Konzept zu setzen. Durch Taubenschläge, also Fütterungs-, Nist- und Schlafplätze, kann zum einen eine Geburtenkontrolle erfolgen. Auch bleibt ein erheblicher Teil des Kots bleibt in den Taubenschlägen.
Wer trägt die Verantwortung?
Der Staat muss gegen die Taubenzüchtung vorgehen, denn Stadttauben sind verwilderte Haus-, Rasse-, Hochzeits- oder Brieftauben oder deren Nachfahren, für die nun die Allgemeinheit die Kosten übernehmen muss. Wir wollen den Tieren ein Leben in Gefangenschaft ersparen.
Weitere Infos unter tierrechte.de