Seit Jahren fordern vegan und vegetarisch lebende Menschen eine eindeutige Kennzeichnung und Definition von vegetarischen und veganen Produkten. Im April dieses Jahres haben die Verbraucherschutzminister der Länder einstimmig einen Beschluss für die klare Kennzeichnung verabschiedet (( verbraucherschutzministerkonferenz.de, S. 32 f. )). Ein lang erwarteter Meilenstein auf dem Weg in eine tiergerechtere Zukunft.
Bisher müssen Produzenten versteckte tierische Bestandteile und Hilfsstoffe in ihren Produkten nicht kennzeichnen. Außerdem fehlt eine gesetzliche Definition der Begriffe vegan und vegetarisch. Unternehmen können somit im Prinzip selbst entscheiden und definieren, was die beiden Begriffe für ihre Produkte bedeuten. Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu Unsicherheiten auf Seiten der Verbraucher. Gerade bei versteckten tierischen Bestandteilen, also Bestandteilen, die nicht deklarationspflichtig sind, wie zum Beispiel Gelatine zum Klären von Getränken oder Enzyme aus Schweineborsten in Brötchen kann der Verbraucher nur durch gezielte Produktanfragen eindeutige Antworten erhalten oder muss seine Ernährung auf die Lebensmittel beschränken, die ein Siegel von Interessenvertretungen, wie dem VEBU, auf der Verpackung führen. Diese Situation ist ein Armutszeugnis für den Verbraucherschutz.
Politik ist gefordert – Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz
Aus diesem Grund begrüßen Sozis für Tiere ausdrücklich den Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK). Nach der von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) erarbeiteten und von der VSMK verabschiedeten Definition sind vegan alle Lebensmittel, „die keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs sind und bei denen auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe oder Nicht-Lebensmittelzusatzstoffe die tierischen Ursprungs sind, in verarbeiteter oder unverarbeiteter Form zugesetzt oder verwendet werden.“ (( verbraucherschutzministerkonferenz.de ))
Neben einer eindeutigen Definition der beiden Begriffe, fordert die VSMK den Bund dazu auf, seine Anstrengung innerhalb der Europäischen Kommission zu verstärken. Die EU-Kommission hat bereits vor fünf Jahren durch die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung den Auftrag erhalten, per Durchführungsrechtsakt Kriterien für die freiwillige Kennzeichnung vegetarischer und veganer Produkte auf den Weg zu bringen. Dieser Verpflichtung ist sie bis heute nicht nachgekommen.
Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern ist in Deutschland der Umsatz vegan/vegetarischer Lebensmittel sehr hoch. Das Interesse der Menschen in Deutschland an diesen Produkten ist besonders ausgeprägt und ein Handeln auf europäischer Ebene aus diesem Grund notwendig.
Doch nicht nur bei der Verarbeitung kommen tierische Stoffe zum Einsatz. Häufig werden beim Anbau tierische Düngemittel, wie zum Beispiel Blut- oder Knochenmehl und Gülle verwendet. Deswegen brauchen wir langfristig auch die Möglichkeit rechtlich verbindliche Aussagen über den veganen Anbau von veganen Lebensmittel zu treffen.
Bewusst entscheiden kann aber nur, wer informiert ist. Deswegen brauchen wir schnellstmöglich rechtliche Verbindlichkeit. Jeder Supermarktbesuch, jeder Einkauf kann eine Entscheidung gegen Tierleid sein!
Bannerbild: (CC BY 2.0), no changes, https://www.flickr.com/photos/veganfeast/14744029895/