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Artgerecht ist nur die Freiheit

Positionen von Sozis für Tiere  zum Umgang mit Tieren für das menschliche Vergnügen

Die Nutzung und Ausbeutung von Tieren kennen in unserer Gesellschaft viele verschiedene Ausprägungen – eine davon ist die Ausbeutung von Tieren für das menschliche Vergnügen. Dies geschieht in Zoos, Zirkussen, Shows oder im Sport. Sozis für Tiere lehnen diese Ausbeutung zu Unterhaltungszwecken kategorisch ab, denn sie verletzten die individuellen Rechte der Tiere auf Freiheit und Unversehrtheit.

Tiere im Zirkus

In Zirkussen ist es aufgrund häufiger Standortwechsel, ständiger Transporte, kleiner Gehege und weiterer durch den Zirkusbetrieb und die städtische Umgebung bedingter Stressfaktoren nicht möglich, eine art- und verhaltensgerechte Tierhaltung zu gewährleisten. Der Zirkus als Kulturgut kann auch ohne Tiere erhalten bleiben und attraktive Unterhaltung bieten – das beweisen viele erfolgreiche Zirkusunternehmen, die gänzlich auf tierische Vorführungen verzichten und stattdessen auf Akrobatik und menschlichen Witz setzen.

Insbesondere die Haltung von Wildtieren wird in reisenden Zirkussen den Ansprüchen des Tierschutzgesetzes nicht gerecht. Schon 2003 hatte sich der Bundesrat daher in einer Entschließung (Bundesratsdrucksache 595/03) dafür ausgesprochen, die Haltung bestimmter Wildtierarten im Zirkus zu verbieten. Auch bei der Anhörung von Expert*innen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages im November 2006 wurde festgestellt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Bundestierärztekammer forderte im Mai 2010 ebenfalls ein generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus auf Reisen.

Da es auf Bundesebene noch keine einheitliche Regelung zum Verbot von Wildtieren im reisenden Zirkus gibt, sind Länder und Kommunen gefordert, die bisherigen rechtlichen Spielräume stärker zu nutzen. Sozis für Tiere unterstützen die Bemühungen in mehreren deutschen Kommunen aktiv – in etwa 70 Kommunalparlamenten und Ratsversammlungen wurden bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. So werden beispielsweise in Köln, Schwerin oder Potsdam keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet, die Wildtiere mit sich führen. In Stuttgart wird Zirkussen mit Wildtieren nur noch ein ausgewiesener Platz überlassen und die Spielzeiten sind zudem begrenzt. In Heidelberg gibt es aufgrund entsprechender Regelungen in den Pachtverträgen ein faktisches Wildtierverbot. Sozis für Tiere empfiehlt den Beschluss der Jusos in Bayern von 2017 als Vorlage für die Einbringung eines eigenen Antrags.

Beschlussempfehlungen zu Tieren in Zirkussen

Tiere im Zoo

In Zoos sind Gehege oft nicht artgerecht gestaltet – das heißt sie sind zu klein, bieten zu wenig Rückzugsmöglichkeiten oder entsprechen nicht den klimatischen Bedingungen, unter denen sich die Tiere wohlfühlen. Ein besonderer Stressfaktor sind zudem die Besucher_innen des Zoos, die es scheuen Tieren unmöglich machen, einer Begegnung mit ihnen aus dem Weg zu gehen. Da die Zurschaustellung von Tieren ein wichtiger Zweck von Zoos ist, ist in den meisten Fällen eine artgerechte Tierhaltung also überhaupt nicht möglich. .
Eine verkürzte Lebenserwartung, diverse Verhaltensauffälligkeiten (Hospitalismus) und Krankheiten sind weitere Indizien dafür, dass eine artgerechte Tierhaltung im Zoo nicht möglich ist – die Argumentation, dass Zoos einen Beitrag zum Fortbestehen von vom Aussterben bedrohten Tierarten leisten, kann das nicht entkräften. Denn die Fortpflanzung von Tieren im Zoo – und damit in Gefangenschaft – dient nicht einer Wiederansiedlung in der freien Wildbahn, sondern lediglich dem Erhalt von Zoos.

Photo by geralt (Pixabay)