Der Staat besteuert das „Grundnahrungsmittel“ Kuhmilch mit dem ermäßigten Satz von sieben Prozent. Der Mehrwertsteuersatz für pflanzliche Milch beträgt hingegen 19 %. Warum der Staat auch Pflanzenmilch mit sieben Prozent besteuern muss und was wir außerdem fordern erfährst du in diesem Artikel.
Staatliche Benachteiligung von Hafermilch?
Kuhmilch gilt als Grundnahrungsmittel. Andererseits gibt es immer mehr Menschen, die aus Mitleid mit den Tieren keine Kuhmilch nutzen wollen. Auch Laktose-Intoleranz, oder Umwelt- und Klimaschutzerwägungen werden immer wichtiger.
Zum direkten Verzehr, zum Kochen und Backen, für den Kaffee und das morgendliche Müsli nutzen sie die verschiedenen Pflanzenmilchprodukte.
Sojamilch, Hafermilch, Reismilch, Dinkelmilch, Mandelmilch und Haselnussmilch sind in den letzten Jahren vermehrt auch in den deutschen Supermarktregalen angekommen.
Allerdings müssen diese Verbraucher*innen auf ihre Milch 19 % Mehrwertsteuer bezahlen, während bei Kuhmilch nur sieben Prozent an das Finanzamt geht.
Vorteile Pflanzenmilch
Die Vorteile der Milchalternativen sind vielfältig. Pflanzenmilch enthält kein gesundheitsgefährdendes Cholesterin und ist reich an ungesättigten Fettsäuren und hochwertigem Eiweiß. Sie ist vitamin- und nährstoffreich.
Die Pflanzenmilch kann meistens regional hergestellt beziehungsweise verarbeitet werden. Die Landwirte bauen das Soja für die Sojamilch beispielsweise auch in Bayern und Baden-Württemberg an.
Am wesentlichsten ist jedoch die Vermeidung von unnötigem Tierleid. In Deutschland werden 4,3 Millionen Milchkühe gehalten. Die Landwirte lassen nur 42 % der Rinder zum Grasen auf die Weide. Folglich sehen viele Tiere in ihrem Leben weder Weide noch Tageslicht.
Ungezüchtete Kühe geben ihrem Kalb circa acht Liter Milch am Tag. Doch Hochleistungsrassen produzieren heutzutage etwa 50 Liter. Das belastet und schwächt sie so sehr, dass weiblichen Rinder nach vier – fünf Jahren körperlich ausgezehrt sind. Die Landwirte lassen sie töten.
Die Tierproduzenten nehmen die Kälber kurz nach ihrer Geburt den Müttern weg. Das führt zu einer oft tage- oder sogar wochenlangen Verstörung der Tiere. Die weiblichen Kälber erwartet ein Schicksal als Milchkuh, die männlichen landen in der Kälber- oder Rindermast.
All das fällt bei Pflanzenmilch weg! Mehr Informationen zu weiteren Vorteilen von Pflanzenmilch findest du im Pflanzenmilch-Report von ProVeg.
Vielfältiges Pflanzenmilch-Sortiment
In vielen Supermärkten gibt es mittlerweile ein vielfältiges Sortiment der alternativen Milchsorten. Das Angebot besteht dann oft aus Hafer, Soja, Reis, Mandeln, Dinkel, Kokos oder einer Kombination dieser Lebensmittel. Hanfmilch ist in Deutschland noch relativ selten.
Die Supermärkte bieten zudem meist gesüßte und ungesüßte Produkte an. Auch gibt es Varianten mit und ohne Calcium. Häufig findet sich auch Schokohafermilch und Schokosojamilch im Sortiment.
Forderungen: Mehrwersteuersatz für Milch korrigieren!
Kuhmilch ist keine tiergerechte Milch, deshalb fordert Sozis für Tiere sie nicht mehr zu fördern.
Auch muss der Staat Kuhmilch zukünftig mit dem vollen Mehrwertsteuersatz besteuern!
Viele Menschen nutzen Pflanzenmilch als Grundnahrungsmittel. Für diese Menschen und zum Umwelt-, Klima- und progressiven Tierschutz fordern wir Pflanzenmilch zukünftig mit sieben Prozent zu besteuern.
Denn Pflanzenmilch ist die tiergerechte Milch!
Als politischer Tierschutzverein setzt sich Sozis für Tiere zudem für eine Veggie-Kennzeichnung ein.
Auch die Streichung von weiteren Steuerprivilegien auf Tierprodukte steht auf unserer Agenda.
Beschlussempfehlungen zum Thema Pflanzenmilch